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Vertragliche Praxis-Empfehlungen
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Leistungsbeschreibung scharf fassen: Klare Definition von Ergebnissen, Verantwortlichkeiten und Teilleistungen
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Haftungsfristen und Deckung: Festlegen, wie lange nach Abnahme Planungsfehler geltend gemacht werden können (z. B. 5 Jahre)
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Nachtrags- und Change-Management: Einheitliche Prozesse für Beanstandungen, Dokumentation, Genehmigung und Budgetanpassung
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Rückgriffsklauseln: Vereinbarung, dass der Architekt bei Planungsfehlern für konkrete Mehrkosten einsteht
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