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Vertragliche Praxis-Empfehlungen

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  • Leistungsbeschreibung scharf fassen: Klare Definition von Ergebnissen, Verantwortlichkeiten und Teilleistungen

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  • Haftungsfristen und Deckung: Festlegen, wie lange nach Abnahme Planungsfehler geltend gemacht werden können (z. B. 5 Jahre)

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  • Nachtrags- und Change-Management: Einheitliche Prozesse für Beanstandungen, Dokumentation, Genehmigung und Budgetanpassung

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  • Rückgriffsklauseln: Vereinbarung, dass der Architekt bei Planungsfehlern für konkrete Mehrkosten einsteht

Baumanagement Locher

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